19.01.2018, 01:56
Als meine 81er aus USA gekommen ist, wurde die sogar im so strengen Hessen mit roten Blinkern zugelassen.
Es kommt nur drauf an, was der Prüfer in das Gutachten als Begründung für eine Ausnahmegenehmigung schreibt, dann geht das sogar in Hessen bei der Bündelungsbehörde durch.
Der Unterschied beim Warnblinker ist - wie schon vom Vorposter geschrieben - dass in D der Warnblinker Priorität vor dem Bremslicht haben muss, in USA ist es andersrum.
Gruß
JR
Es kommt nur drauf an, was der Prüfer in das Gutachten als Begründung für eine Ausnahmegenehmigung schreibt, dann geht das sogar in Hessen bei der Bündelungsbehörde durch.
Der Unterschied beim Warnblinker ist - wie schon vom Vorposter geschrieben - dass in D der Warnblinker Priorität vor dem Bremslicht haben muss, in USA ist es andersrum.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!