17.10.2017, 12:14
(17.10.2017, 10:05)CologneCruiser schrieb: Was ich in den Bedingungen der Automobilclubs nicht gefunden habe sind Einschränkungen falls das Auto mit roter Nummer fährt. Ich bin heute eh am Frankfurter Ring, dann schaue ich dort mal in das Büro und frage nach.
Update dazu: Der Schutz gilt nur für zugelassene Fahrzeuge, NICHT für Fahrzeuge mit roter Händlernummer. Da sich diesbezüglich die Automobilclubs wohl kaum unterscheiden, werde ich wohl einen Plan B für die Überführungsfahrt ausarbeiten müssen.
Stefan