29.09.2017, 22:22
Bei der Einfuhr aus den USA muss ja ein § 21 Vollgutachen gemacht werden, ist dass schon passiert?
Dabei wird dir der TÜV-Mensch ja sagen, ob die Rad/Reifen Kombination zulässig ist.
Hilfreich ist immer wenn z.B. irgendwelche Unterlagen darüber existieren, die Laufflächen korrekt abgedeckt sind, die Tragfähigkeit nachgewiesen ist, nix schleift, der Abrollumfang sich nicht ändert, oder falls er sich ändert, der Tacho angeglichen wird usw.
Herstellerseitig ist für die C4 keine 17" VA, 18"HA Radkombination vorgesehen, machbar ist das aber schon, wenn die technischen Bedingungen erfüllt sind.
Fürs H-Kennzeichen gelten daneben halt die schon genannten Bedingungen für zeitgenössisches Zubehör.
Dabei wird dir der TÜV-Mensch ja sagen, ob die Rad/Reifen Kombination zulässig ist.
Hilfreich ist immer wenn z.B. irgendwelche Unterlagen darüber existieren, die Laufflächen korrekt abgedeckt sind, die Tragfähigkeit nachgewiesen ist, nix schleift, der Abrollumfang sich nicht ändert, oder falls er sich ändert, der Tacho angeglichen wird usw.
Herstellerseitig ist für die C4 keine 17" VA, 18"HA Radkombination vorgesehen, machbar ist das aber schon, wenn die technischen Bedingungen erfüllt sind.
Fürs H-Kennzeichen gelten daneben halt die schon genannten Bedingungen für zeitgenössisches Zubehör.