31.07.2017, 07:36
Hallo,
zumindest hat der Thread durch Edgar juristische Konsequenzen aufgezeigt,
die bis dato nicht jedem so eindeutig bekannt waren und „einem eventuell eigene Reinfälle“ vom Leibe zu halten.
Einige Posts zeigen ja, dass es schon ähnlich gelagerte Fälle gab.
Nicht zuletzt konnte ich auch zum allgemeinen Wohlbefinden beitragen,
da der eine oder andere meine Situation als „lustig“ empfand.
Fakten:
Nach dem Tod war das Fahrzeug verschwunden.
Fahrzeug wurde als gestohlen gemeldet.
Problem: Erbe bzw. Erbmasse, also wer hatte was geerbt (evtl. Vette?)
Kamen also Erben, Mitarbeiter der Werkstatt, diejenigen, die vom Auto wussten usw. in Frage.
(By the way: Da ich beruflich häufig mit Anwälten zu tun habe und es dabei um ganz andere Summen geht,
habe ich überhaupt keine Ressentiments zu klagen.)
Auf Anraten der Anwälte (auf Grund der Beweislage) Verklagen der Witwe.
Gegenseite beruft sich auf Wegnahme durch Dritte.
Erbrechtsstreitigkeiten (bisher 3 Jahre, §195 BGB gehemmt).
Auf Anordnung Ruhen des Verfahrens.
Bundesweite Fahndung bisher kein Erfolg.
Durch Geschäftsfreunde im europäischen Ausland „gefahndet“, auch kein Erfolg.
Dann Anmeldung in Karlsruhe.
Aus rechtlichen Gründen blieb Einiges unerwähnt.
Die Reihenfolge ist nicht exakt chronologisch, da sich einige Sachverhalte/Ereignisse überschneiden.
Der Sinn meines Postings bestand bzw. besteht darin,
durch „jemanden, der jemanden kennt, der mal was gehört hat…“ evtl. die Besitzer-Historie
nach dem „Verschwinden“ rekonstruieren zu können,
denn ab dem Anmeldezeitpunkt kann man nur mutmaßen,
ob das Fahrzeug „eingemottet aufbewahrt“, den Besitzer häufiger gewechselt
oder seinen Weg aus dem Ausland zurückgefunden hatte,
was im Verfahren immer noch hilfreich sein könnte.
Grüße
zumindest hat der Thread durch Edgar juristische Konsequenzen aufgezeigt,
die bis dato nicht jedem so eindeutig bekannt waren und „einem eventuell eigene Reinfälle“ vom Leibe zu halten.
Einige Posts zeigen ja, dass es schon ähnlich gelagerte Fälle gab.
Nicht zuletzt konnte ich auch zum allgemeinen Wohlbefinden beitragen,
da der eine oder andere meine Situation als „lustig“ empfand.
Fakten:
Nach dem Tod war das Fahrzeug verschwunden.
Fahrzeug wurde als gestohlen gemeldet.
Problem: Erbe bzw. Erbmasse, also wer hatte was geerbt (evtl. Vette?)
Kamen also Erben, Mitarbeiter der Werkstatt, diejenigen, die vom Auto wussten usw. in Frage.
(By the way: Da ich beruflich häufig mit Anwälten zu tun habe und es dabei um ganz andere Summen geht,
habe ich überhaupt keine Ressentiments zu klagen.)
Auf Anraten der Anwälte (auf Grund der Beweislage) Verklagen der Witwe.
Gegenseite beruft sich auf Wegnahme durch Dritte.
Erbrechtsstreitigkeiten (bisher 3 Jahre, §195 BGB gehemmt).
Auf Anordnung Ruhen des Verfahrens.
Bundesweite Fahndung bisher kein Erfolg.
Durch Geschäftsfreunde im europäischen Ausland „gefahndet“, auch kein Erfolg.
Dann Anmeldung in Karlsruhe.
Aus rechtlichen Gründen blieb Einiges unerwähnt.
Die Reihenfolge ist nicht exakt chronologisch, da sich einige Sachverhalte/Ereignisse überschneiden.
Der Sinn meines Postings bestand bzw. besteht darin,
durch „jemanden, der jemanden kennt, der mal was gehört hat…“ evtl. die Besitzer-Historie
nach dem „Verschwinden“ rekonstruieren zu können,
denn ab dem Anmeldezeitpunkt kann man nur mutmaßen,
ob das Fahrzeug „eingemottet aufbewahrt“, den Besitzer häufiger gewechselt
oder seinen Weg aus dem Ausland zurückgefunden hatte,
was im Verfahren immer noch hilfreich sein könnte.
Grüße