28.07.2017, 19:06
Hi !
Der Weg ist immer der gleiche: Ausnahmegenehmigung mit guter Begründung beim zuständigen Landratsamt beantragen, damit zum TÜV. Wenn es eingetragen ist noch zur Zulassungsstelle und gut isses.
Es ist Wahljahr, da könnten die Chancen beim Landratsamt etwas besser stehen......
Der Weg ist immer der gleiche: Ausnahmegenehmigung mit guter Begründung beim zuständigen Landratsamt beantragen, damit zum TÜV. Wenn es eingetragen ist noch zur Zulassungsstelle und gut isses.
Es ist Wahljahr, da könnten die Chancen beim Landratsamt etwas besser stehen......
Bye !
Erik
Erik