27.07.2017, 13:40
Bei Todesfällen und Konkurs sind auf diese Art und Weise schon öfters Fahrzeuge verschwunden.
Die "Nichterreichbarkeit" der Witwe kommt mir etwas komisch vor, besonders wenn man mit dem Verstorbenen eng befreundet war.
Ein Freund von mir hat eine Werkstatt und bewahrt auf Wunsch auch Automobile längere Zeit auf.
Dieser Fall wird schriftlich festgehalten, da für den "Dauerparkplatz" mehr oder weniger Gebühren anfallen und aus versicherungsrechtlichen Gründen.
Meiner Ansicht nach ist das Auto des Threaderstellers für ihn wohl leider verloren.
Gruß
Reinhard
Die "Nichterreichbarkeit" der Witwe kommt mir etwas komisch vor, besonders wenn man mit dem Verstorbenen eng befreundet war.
Ein Freund von mir hat eine Werkstatt und bewahrt auf Wunsch auch Automobile längere Zeit auf.
Dieser Fall wird schriftlich festgehalten, da für den "Dauerparkplatz" mehr oder weniger Gebühren anfallen und aus versicherungsrechtlichen Gründen.
Meiner Ansicht nach ist das Auto des Threaderstellers für ihn wohl leider verloren.
Gruß
Reinhard