26.07.2017, 23:41
Hallo JR,
welchen Ratschlag meinst Du?
Doch nicht etwa: "In diesem Sinne, nimm nicht alles so Bierernst und hab ein bissel Spaß hier im Forum!"
Diesen Ratschlag könntest Du Dir aber auch zu Herzen nehmen und mir nicht in einer solchen abschätzigen Art und Weise den Mund verbieten.
@Frank: Es wurde nicht so deutlich erklärt, sondern nur angedeutet.
Zitat: "Die Witwe konnte (oder wollte) keine Auskunft über den Verbleib des Fahrzeugs geben und
trotz Suche in alle Richtungen, mit allen Möglichkeiten (Anwälte, Straßenverkehrsamt, Polizei)
blieb das Fahrzeug spurlos verschwunden.
(Look Back in Anger!)"
@Fabi: Ich habe schon darüber nach gedacht!
Wenn jemand bei einem Einbruch Brief, Schlüssel und Auto mitgehen lässt und es danach an einen Gutgläubigen verkauft, was ist dann?!?
Offensichtlich macht das Gesetz einen Unterschied ob das KFZ unterschlagen oder geklaut wurde.
Für mich ist eine Unterschlagung ebenso illegal, wie ein Diebstahl. Deshalb verstehe ich nicht, warum einmal jemand legal das Eigentum erwerben kann und im anderen Falle eben nicht.
Da ich aber kein Jurist, sondern nur ein kleiner , dummer Handwerker bin, der nicht denken und am besten das Maul halten soll...
welchen Ratschlag meinst Du?
Doch nicht etwa: "In diesem Sinne, nimm nicht alles so Bierernst und hab ein bissel Spaß hier im Forum!"
Diesen Ratschlag könntest Du Dir aber auch zu Herzen nehmen und mir nicht in einer solchen abschätzigen Art und Weise den Mund verbieten.
@Frank: Es wurde nicht so deutlich erklärt, sondern nur angedeutet.
Zitat: "Die Witwe konnte (oder wollte) keine Auskunft über den Verbleib des Fahrzeugs geben und
trotz Suche in alle Richtungen, mit allen Möglichkeiten (Anwälte, Straßenverkehrsamt, Polizei)
blieb das Fahrzeug spurlos verschwunden.
(Look Back in Anger!)"
@Fabi: Ich habe schon darüber nach gedacht!
Wenn jemand bei einem Einbruch Brief, Schlüssel und Auto mitgehen lässt und es danach an einen Gutgläubigen verkauft, was ist dann?!?
Offensichtlich macht das Gesetz einen Unterschied ob das KFZ unterschlagen oder geklaut wurde.
Für mich ist eine Unterschlagung ebenso illegal, wie ein Diebstahl. Deshalb verstehe ich nicht, warum einmal jemand legal das Eigentum erwerben kann und im anderen Falle eben nicht.
Da ich aber kein Jurist, sondern nur ein kleiner , dummer Handwerker bin, der nicht denken und am besten das Maul halten soll...
Mfg. meStefan