26.07.2017, 09:59
Soweit ich das beurteilen kann durch die Infos des TE, ist der casius knacktus der Moment wo die Erbin das Autochen weitergibt.......Aus iwelchen Gründen gab es da zwischen ihr und dem TE wohl keinen Kontakt oder so. Sie muß dann das Auto an den K abgegeben haben.
Dazu nochmal folgende "Sachermittlung". in der Werkstatt kann doch nicht nur ein einziger Mann, der verstorbene Kollege gewesen/gearbeitet haben.....bei mir sind ca. 150 Satz Räder eingelagert, wobei ca. 5 Satz Kunden gehören und diverse anderen Bestimmungen zugeordnet sind. Meine "Jungs" wissen aber genau welcher Satz wohin gehört. Sie wissen auch noch, welcher Kotflügel oder Frontscheibe noch aufbwahrt werden muß, weil da noch was unklar ist oder so ähnlich.......
Will damit sagen, dass man ganz sicher auch noch Angestellte der Firma als Zeugen bestimmen kann bzw. soll.
Hinzu kommt, dass doch bestimmt ein C-Besitzer nicht immer alleine beim Werkstattkollegen war. Schon um das Auto abzustellen, um dann wieder wegzukommen danach zbs. Es wird sich doch ganz bestimmt noch ein weiterer Zeuge, mindestens, finden lassen, der die Version des TE bestätigen kann.
Das alles zusammen mit den Papieren, KV, letzter KFZ-Schein ( ist in der PC-Maske des SVA abrufbar), und meinetwegen weiteren Dingen wie zbs. Zeugen, die bestätigen können, was man mit dem Verstorbenen mündlich vereinbart hat.
Ein vernünftiges Gespräch flankierend dazu mit dem aktuellen K, dem man einleuchtet, dass man das Ding auch strafrechtlich bis zum letzten Zug durch ziehen will.......wer hat schon Lust als Dritter in so eine Scheisse reingezogen zu werden.........das ist etwas psychologische Seitenflanke.....wenn man das penetrant hinbekommt, würde der ggfls. eine Rückabwicklung anstreben.....sodann hätte man nur noch einen "Ein-Fronten-Krieg" gegen die VK.......
Das sind alles nur Ideen..........Damit will ich wohl mein letztes Statement hierzu abgegeben haben, es sei denn, es kommt noch iwas ganz Besonderes, wo ich nicht stillhalten kann. Tschüssi
Dazu nochmal folgende "Sachermittlung". in der Werkstatt kann doch nicht nur ein einziger Mann, der verstorbene Kollege gewesen/gearbeitet haben.....bei mir sind ca. 150 Satz Räder eingelagert, wobei ca. 5 Satz Kunden gehören und diverse anderen Bestimmungen zugeordnet sind. Meine "Jungs" wissen aber genau welcher Satz wohin gehört. Sie wissen auch noch, welcher Kotflügel oder Frontscheibe noch aufbwahrt werden muß, weil da noch was unklar ist oder so ähnlich.......
Will damit sagen, dass man ganz sicher auch noch Angestellte der Firma als Zeugen bestimmen kann bzw. soll.
Hinzu kommt, dass doch bestimmt ein C-Besitzer nicht immer alleine beim Werkstattkollegen war. Schon um das Auto abzustellen, um dann wieder wegzukommen danach zbs. Es wird sich doch ganz bestimmt noch ein weiterer Zeuge, mindestens, finden lassen, der die Version des TE bestätigen kann.
Das alles zusammen mit den Papieren, KV, letzter KFZ-Schein ( ist in der PC-Maske des SVA abrufbar), und meinetwegen weiteren Dingen wie zbs. Zeugen, die bestätigen können, was man mit dem Verstorbenen mündlich vereinbart hat.
Ein vernünftiges Gespräch flankierend dazu mit dem aktuellen K, dem man einleuchtet, dass man das Ding auch strafrechtlich bis zum letzten Zug durch ziehen will.......wer hat schon Lust als Dritter in so eine Scheisse reingezogen zu werden.........das ist etwas psychologische Seitenflanke.....wenn man das penetrant hinbekommt, würde der ggfls. eine Rückabwicklung anstreben.....sodann hätte man nur noch einen "Ein-Fronten-Krieg" gegen die VK.......
Das sind alles nur Ideen..........Damit will ich wohl mein letztes Statement hierzu abgegeben haben, es sei denn, es kommt noch iwas ganz Besonderes, wo ich nicht stillhalten kann. Tschüssi