25.07.2017, 15:37
Zitat:Original von Scorpion
Eine zufällig gefundene Geldbörse wird schon dadurch unterschlagen,
dass man sie einsteckt (Fundunterschlagung), selbst in der Absicht sie zurückzugeben.
Was ist daran freiwillig?
Grüße
Ähm bitte nicht komische Sachen erzählen. Denn das ist absolut falsch und Leute könnten glauben, was du schreibst, daher muss ich hier mal eingrätschen. Es ist KEINE (Fund)Unterschlagung, wenn man eine Geldbörse findet und diese, mit der Absicht, dem Eigentümer oder Fundbüro zu übergeben, einsteckt. Auf Juristendeutsch fehlt hier der Zueignungswille, der zwingend für die Erfüllung des Tatbestandes erforderlich ist.
Aber hier wird eh weit vom Thema abgewichen. Wahrscheinlich ist bereits alles dazu gesagt.
Viele Grüße, Tobi