25.07.2017, 14:39
Zitat:Original von Scorpion
Durch die Unterschlagung wird der eigentliche Eigentümer per Gesetz also schlechter gestellt als bei einem Diebstahl.
Du siehst Dich Deiner Corvette beraubt und willst sie wiederhaben. Sehr verständlich.
Ein gutgläubiger Käufer hat vielleicht auch sein letztes Geld und vier Jahre lang jede freie Minute in die Vette gesteckt - ich kann ihm nicht böse sein, dass er sie nicht einfach so hergeben will.
Wenn es beweisbar Unterschlagung war, dann bekommst Du Schadenersatz und es steht Dir frei, damit dem neuen Besitzer ein Angebot zu machen oder vielleicht was ganz anderes zu kaufen. Ob das jetzt eine Schlechterstellung ist, muss jeder selbst entscheiden.
Wenn die Unterschlagung nicht nachgewiesen werden kann (wurde hier ja schon diskutiert, man muss sich nur die richtige Story ausdenken dann steht Aussage gegen Aussage) dann frage ich mich, warum sie nicht bewiesen werden kann. Zu einer Story "Mein Mann hat die Vette mündlich von Schwarzgeld gekauft / als Pfand für einen Spielschulden über 1Mio Euro einbehalten" passt die Übergabe eines Briefs irgendwie besser als zu "Ich habe die Vette untergestellt und er hat Reparaturen gemacht". Ich sage nicht, dass die Storys stimmen, ich glaube Dir gerne, dass Du das Vertrauen hattest und eine dritte Person dieses Vertrauen im Nachhinein ausgenutzt hat.
Für die Unterschlagung ist es für mich absolut irrelevant wo die Vette jetzt ist, ob es sie noch gibt oder nicht, ob sie zugelassen ist oder nicht und wenn ja dann wo und von wem. Wenn die Vette unterschlagen wurde, muss man doch sofort klagen. Wenn sie dann irgendwann wieder auftaucht kann man schauen ob man sie zurückbekommt aber sie kann ja auch in einem viel schlechteren Zustand sein, da wäre man sauber gelackmeiert wenn man dann die Überreste zurückbekommt.
Hast Du sofort als die Unterschlagung passiert ist die Witwe verklagt? Wenn nein warum nicht? Wenn ja was kam dabei raus?
Stefan