25.07.2017, 13:29
Zitat:Original von Wesch
Hallo
Ist hier anders. Der Name auf dem Fahrzeugschein ist ausschlaggebend.
Nur abgemeldet reicht nicht ohne Kaufvertag mit der Unterschrift des Menschen, der auf dem Fahrzeugschein steht. Ausser beim Ableben eben dessen Erben usw.
Die Geschichte ist unglaublich und es ist unverschämt, dass das Gesetz solche MIssstände unterstützt.
mfG. Günther
naja, so wie sich der Fall hier darstellt, mag es für den ein oder anderen ein Misstand sein. Es gibt aber durchaus einige Fälle, bei denen eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ohne die genaue gleiche Person zwischen Kaufvertrag, Eigentümer und Halter als die praktikablere Lösung darstellt. Ich denke an Betriebe mit mehreren Personen als Gesellschafter, Verwandte, Leasing.............
und ich weiß, dass bei unseren Zulassungsstellen schon laufend über die Bürokratie geschimpft wird. Da gibt es schon viele Hürden und Papiere, die dabei sein müssen......
Der Schutz jeweils ist manchmal auch eine Hürde........... und wenn man vor lauter Hürden nicht weiterlaufen kann, ist es auch nicht gut........
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..