25.07.2017, 13:26
@Günther (Wesch):
Dein Beitrag ist gar nicht so OT.
Denn Wer Was erbt muss schon spezifiziert sein.
Also ein Auto sollte Erwähnung finden.
Ohne Testament sorgen schon die Erben dafür, dass Alles(!) aufgeführt wird,
was zur Erbmasse gehört.
Das kann auch eine CD oder Buch vom Kumpel oder der Mixer vom Nachbarn sein.
Sollte der über 10 € wert sein, unterschlagen evtl. die Erben.
Die o. g. Werkstatt existiert übrigens noch wie 2013 mit neuem Besitzer, nur ohne Corvette.
Was lerne ich jetzt daraus:
Wer ein Auto verkauft, dass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder sonst abhanden gekommen war, ist böse.
Wer ein Auto verkauft, dass unterschlagen wurde, ist nicht so böse.
Durch die Unterschlagung wird der eigentliche Eigentümer per Gesetz also schlechter gestellt als bei einem Diebstahl.
Freundliche Grüße
Dein Beitrag ist gar nicht so OT.
Denn Wer Was erbt muss schon spezifiziert sein.
Also ein Auto sollte Erwähnung finden.
Ohne Testament sorgen schon die Erben dafür, dass Alles(!) aufgeführt wird,
was zur Erbmasse gehört.
Das kann auch eine CD oder Buch vom Kumpel oder der Mixer vom Nachbarn sein.
Sollte der über 10 € wert sein, unterschlagen evtl. die Erben.
Die o. g. Werkstatt existiert übrigens noch wie 2013 mit neuem Besitzer, nur ohne Corvette.
Was lerne ich jetzt daraus:
Wer ein Auto verkauft, dass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder sonst abhanden gekommen war, ist böse.
Wer ein Auto verkauft, dass unterschlagen wurde, ist nicht so böse.
Durch die Unterschlagung wird der eigentliche Eigentümer per Gesetz also schlechter gestellt als bei einem Diebstahl.
Freundliche Grüße