24.07.2017, 23:57
Zitat:Original von JR
Woran hätte ein potentieller Käufer denn merken sollen, dass das Auto unterschlagen ist?
Glaube auch, dass hier gerade Ansprüche an andere Käufer gestellt werden, die niemals von einem selber erfüllt werden. Man kauft ein Auto und fertig, da stellt man doch keine Ahnenforschung an.
Und wenn das ganze Geraffel aus der Werkstatt inkl. der darin befindlichen Autos veräussert werden, dann kann ich persönlich weder der Witwe und schon gar nicht dem Käufer per se irgendwas unterstellen. Insbesondere wenn Papiere et. al. in der Werkstatt lagen. (Wenn die Witwe sich taub stellt wie hier beschrieben, ist das natürlich was anderes, dass ist dann aber schon sehr speziell und es driftet hier grad in eine andere Richtung ab....)
Wenn ich z.B morgen den Löffel abgebe und meine Famile mein Geraffel loswerden will, wird ja auch nicht erst ein Rundschreiben an die ganze Welt rausgeschickt, ob vielleicht irgendeine CD oder ein Buch von einem Kumpel oder der Mixer vom Nachbarn ist. Das ist doch garnicht leistbar.... Und auch keiner, der dann auf einem Auktionsportal oder in einem Sozialkaufhaus ein Buch ersteht, ist Arglist zu unterstellen. Da kann doch keiner was ahnen. Da müsste man ja bei jedem Privatkauf erstmal einen notariell beglaubigten Eigentumsnachweis einfordern, das ist doch illusorisch.
Nur weil es sich hier um unsere geliebten Spielzeuge handelt, sollte man mal die Kirche im Dorfe lassen und nicht päpstlicher sein als der Papst........