24.07.2017, 22:48
Edgar erklärt es immer so schön, da merkt man, dass die Rechtsprechung nix mit gesundem Menschenverstand zu tun hat und eine ganz eigene Welt ist!
Wenn die Madamme vom KFZler von keiner Corvette was wissen will, dann hat sie diese auch nicht als Erbin übernommen, oder in "gutem Glauben", sondern sie wurde einfach unterschlagen.
Ob vom KFZler, seiner Madamme oder sonst wem sollte eigentlich egal sein.
Und wenn ein Käufer noch so gutgläubig ist, sollte man meinen, dass er an der unterschlagenen/gediebsten, oder aus Versehen verkauften Vette kein Eigentum erwerben kann!
Dem scheint offensichtlich nicht so.
Ich würde mich vertrauensvoll an einen Jura-Profi wenden, der sich in dieser komischen Paralellwelt sehr gut aus kennt!
Wie gesagt, mit gesundem Menschenverstand hat sowas nichts mehr zu tun, da muss ein "Winkeladvokat" her, der Das vor Gericht wieder
Hin biegt.
Wenn die Madamme vom KFZler von keiner Corvette was wissen will, dann hat sie diese auch nicht als Erbin übernommen, oder in "gutem Glauben", sondern sie wurde einfach unterschlagen.
Ob vom KFZler, seiner Madamme oder sonst wem sollte eigentlich egal sein.
Und wenn ein Käufer noch so gutgläubig ist, sollte man meinen, dass er an der unterschlagenen/gediebsten, oder aus Versehen verkauften Vette kein Eigentum erwerben kann!
Dem scheint offensichtlich nicht so.
Ich würde mich vertrauensvoll an einen Jura-Profi wenden, der sich in dieser komischen Paralellwelt sehr gut aus kennt!
Wie gesagt, mit gesundem Menschenverstand hat sowas nichts mehr zu tun, da muss ein "Winkeladvokat" her, der Das vor Gericht wieder
Hin biegt.
Mfg. meStefan