24.07.2017, 10:43
Zitat:Original von Maseratimerlin
Wäre die Werkstatt sein Besitzdiener, wäre das anders zu beurteilen, ich will das hier aber nicht unnötig verkomplizieren, Werkunternehmer werden als Besitzmittler und nicht als Besitzdiener angesehen.
Wäre die Lage anders, wenn man die Werkstatt nicht in ihrer Funktion als Werkstatt (führt Reparaturen als Werkunternehmer aus und hat die Sache zu diesem Zweck im vorübergehenden Besitz) sondern primär als Aufbewahrung/Garage sieht, die die tatsächliche Herrschaft über die Sache für Scorpion ausgeübt hat und dabei an seine Weisungen gebunden war? Ist er trotzdem ein Verwahrer nach 688?
Und (ich glaube Dir das alles, ich will es nur verstehen) warum ist denn das Verhältnis zwischen Scorpion und dem verstorbenen Werkstattbetreiber überhaupt ausschlaggebend? Die Unterschlagung hat ja nicht er vorgenommen sondern die Witwe nach dem Tode des Werkstattbetreibers - hat sie seine Rechte und Pflichten in seiner Rolle (als Besitzdiener oder Besitzmittler) übernommen und wäre verpflichtet gewesen, diese zu übernehmen?
Stefan