23.07.2017, 22:50
Ich glaube nicht, dass es so sein wird - der wird das Auto behalten dürfen - siehe mein letztes Posting.
Die Juristerei kann da ziemlich spitzfindig sein.
Um mal richtig den Advocatus Diaboli zu spielen:
Wenn die Erben behaupten, dass der Opa immer gesagt hat, dass er vor zig Jahren das Auto mit mündlichem Kaufvertrag und Schwarzgeld (lange verjährt) erworben hat, wird das nochmal komplizierter, dann steht da einfach nur Aussage gegen Aussage.
Gruß
JR
Die Juristerei kann da ziemlich spitzfindig sein.
Um mal richtig den Advocatus Diaboli zu spielen:
Wenn die Erben behaupten, dass der Opa immer gesagt hat, dass er vor zig Jahren das Auto mit mündlichem Kaufvertrag und Schwarzgeld (lange verjährt) erworben hat, wird das nochmal komplizierter, dann steht da einfach nur Aussage gegen Aussage.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!