23.07.2017, 22:42
@ Scorpion, dann ist ja bald alles meiner Schilderung zufolge. Also wirst du dem aktuellen Halter gegenüber als "erleichterter " Eigentümer auftreten. Ich würde vorläufig unter Hinweis auf erhebliche Kostenfolge ihm anbieten, die Sache erstmal ohne Anwalt zu regeln. Der müßte dann im Gegenzug sich an die Witwe wenden, die wird natürlich nicht sagen, sie hat ihm ein Fahrzeug bewußt verkauft, ohne das es ihr gehört.
Gibt es dann Probs, nicht fackeln, direkt zum Anwalt oder wohl noch besser den "Forumsadvokaten" Maseratimerlin hinzuziehen, sofern er denn Zeit und Lust hat. Fragen kostet nichts. ist auf jeden Fall was ich so sagen kann, ein sehr guter Profi seines Fachs.
Das gibt also Ärger, so oder so......aber der jetzige "Interimshalter" hat ganz sicher keine Lust auf Streit und Kosten.
Nicht schlecht wäre zu ermitteln, ob ggfls. beim VK er über mögliche Ansprüche von dir informiert worden war, die dann a priori als gegenstandslos von der Witwe angesagt wurden.......Sollte das der Fall sein, kann er sich ggfls. beim Ankauf anrüchig oder gar arglistig verhalten haben. Man sollte schon prüfen, ob das Ding von Anfang an überhaupt sauber abgegangen ist.
Alternativ: Strafanzeige wegen Fahrzeugdiebstahl bzw. Unterschlagung. In dem Moment wird das ein Offizialdelikt und die Staatsanwaltschaft muß von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln bzw. aufklären.
Aber du mußt auf jeden Fall nunmehr aktiv werden.
Gibt es dann Probs, nicht fackeln, direkt zum Anwalt oder wohl noch besser den "Forumsadvokaten" Maseratimerlin hinzuziehen, sofern er denn Zeit und Lust hat. Fragen kostet nichts. ist auf jeden Fall was ich so sagen kann, ein sehr guter Profi seines Fachs.
Das gibt also Ärger, so oder so......aber der jetzige "Interimshalter" hat ganz sicher keine Lust auf Streit und Kosten.
Nicht schlecht wäre zu ermitteln, ob ggfls. beim VK er über mögliche Ansprüche von dir informiert worden war, die dann a priori als gegenstandslos von der Witwe angesagt wurden.......Sollte das der Fall sein, kann er sich ggfls. beim Ankauf anrüchig oder gar arglistig verhalten haben. Man sollte schon prüfen, ob das Ding von Anfang an überhaupt sauber abgegangen ist.
Alternativ: Strafanzeige wegen Fahrzeugdiebstahl bzw. Unterschlagung. In dem Moment wird das ein Offizialdelikt und die Staatsanwaltschaft muß von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln bzw. aufklären.
Aber du mußt auf jeden Fall nunmehr aktiv werden.