23.07.2017, 22:40
Ich vermute mal, dass das juristisch viel komplizierter ist als Du glaubst.
Dein Auto wurde Dir nicht gestohlen, sondern es wurde - meiner Meinung nach - unterschlagen.
Und dann ist ein gutgläubiger Erwerb durch den jetzigen Eigentümer sehr wohl möglich.
Damit wäre er aber raus aus der Sache, das Auto bliebe bei ihm und Du könntest Dich nur bei den Erben schadlos halten.
Gruß
JR
Dein Auto wurde Dir nicht gestohlen, sondern es wurde - meiner Meinung nach - unterschlagen.
Und dann ist ein gutgläubiger Erwerb durch den jetzigen Eigentümer sehr wohl möglich.
Damit wäre er aber raus aus der Sache, das Auto bliebe bei ihm und Du könntest Dich nur bei den Erben schadlos halten.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!