23.07.2017, 22:30
Vielen Dank @Vette58
Du hast meine Frage auf den Punkt gebracht.
Vielleicht kennt aber hier jemand den aktuellen Besitzer?
Bei der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von einem Erben schützt den Käufer das Gesetz
bei dem gutgläubigen Kauf einer Sache aus dem Erbe, d. h. auch wenn die Erben im Besitz
der Corvette waren, waren sie nicht Eigentümer.
Meine Vette, die veräußert wurde, wurde gestohlen bzw. ist abhandengekommen,
daher ist der Kauf von vorneherein ungültig und der Käufer ist nicht der Eigentümer!
Den Käufer schützt das Gesetz und er kann deswegen nicht belangt werden!!!
Grüße
Du hast meine Frage auf den Punkt gebracht.
Vielleicht kennt aber hier jemand den aktuellen Besitzer?
Bei der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von einem Erben schützt den Käufer das Gesetz
bei dem gutgläubigen Kauf einer Sache aus dem Erbe, d. h. auch wenn die Erben im Besitz
der Corvette waren, waren sie nicht Eigentümer.
Meine Vette, die veräußert wurde, wurde gestohlen bzw. ist abhandengekommen,
daher ist der Kauf von vorneherein ungültig und der Käufer ist nicht der Eigentümer!
Den Käufer schützt das Gesetz und er kann deswegen nicht belangt werden!!!
Grüße