23.07.2017, 19:36
Hallo,
erst mal vielen Dank an Alle, die mitdenken.
… und Pardon dafür, dass die wichtigsten Details nicht eindeutig rübergekommen sind.
Wie CologneCruiser sagt, macht ein Satz Schlüssel in der Werkstatt Sinn.
Wenn sich jemand 40 Jahre um meine Autos gekümmert hat und auch um TÜV, Eintragungen etc.
rechnet man nicht mit dem Schlimmsten.
Der Brief befand sich also im Werkstattbüro sprich Safe.
Wer also Brief, Schlüssel und Auto hat, ist erst mal fein raus.
Er kann das Fahrzeug anmelden.
Eigentümer wird er dadurch aber trotzdem nicht, ihm fehlt
der Nachweis der Eigentumsübertragung, also der Kaufvertrag.
Und wenn er einen hat, ist er nichtig.
Der/die Erben hatten keinen von mir, waren also niemals Eigentümer,
auch nicht durch die Erbschaft, da der Erblasser (mein Freund) ebenfalls
keinen Kaufvertrag hatte.
Will damit sagen, ein Fahrzeugbrief (heute Teil II) ist eine Art Zulassungsbescheinigung
und nicht Eigentümernachweis!
Grüße
erst mal vielen Dank an Alle, die mitdenken.
… und Pardon dafür, dass die wichtigsten Details nicht eindeutig rübergekommen sind.
Wie CologneCruiser sagt, macht ein Satz Schlüssel in der Werkstatt Sinn.
Wenn sich jemand 40 Jahre um meine Autos gekümmert hat und auch um TÜV, Eintragungen etc.
rechnet man nicht mit dem Schlimmsten.
Der Brief befand sich also im Werkstattbüro sprich Safe.
Wer also Brief, Schlüssel und Auto hat, ist erst mal fein raus.
Er kann das Fahrzeug anmelden.
Eigentümer wird er dadurch aber trotzdem nicht, ihm fehlt
der Nachweis der Eigentumsübertragung, also der Kaufvertrag.
Und wenn er einen hat, ist er nichtig.
Der/die Erben hatten keinen von mir, waren also niemals Eigentümer,
auch nicht durch die Erbschaft, da der Erblasser (mein Freund) ebenfalls
keinen Kaufvertrag hatte.
Will damit sagen, ein Fahrzeugbrief (heute Teil II) ist eine Art Zulassungsbescheinigung
und nicht Eigentümernachweis!
Grüße