23.07.2017, 13:11
Hallo,
wenn es mal so einfach wäre…
Das Fahrzeug befand sich in der Werkstatt meines verstorbenen Freundes.
Der Besitz des Verstorbenen geht an die/den Erben.
In der Erbmasse sprich Werkstatt befindet sich keine Corvette mehr.
Und es steht geschrieben:
Ersteht jemand eine Sache aus einem Erbe von demjenigen, der im Erbschein als Erbe vermerkt ist,
kann er sich dabei auf einen sogenannten öffentlichen Glauben an das Dokument und seine Richtigkeit berufen
(in meinem Fall auch ohne KFZ-Brief).
Er erwirbt die Sache in aller Rechtmäßigkeit, selbst dann, wenn der Erbschein gefälscht war.
Juristisches Problem:
Gibt es einen Dieb und wenn es keinen gibt, konnte und kann auch nichts als gestohlen gemeldet werden.
Grüße
wenn es mal so einfach wäre…
Das Fahrzeug befand sich in der Werkstatt meines verstorbenen Freundes.
Der Besitz des Verstorbenen geht an die/den Erben.
In der Erbmasse sprich Werkstatt befindet sich keine Corvette mehr.
Und es steht geschrieben:
Ersteht jemand eine Sache aus einem Erbe von demjenigen, der im Erbschein als Erbe vermerkt ist,
kann er sich dabei auf einen sogenannten öffentlichen Glauben an das Dokument und seine Richtigkeit berufen
(in meinem Fall auch ohne KFZ-Brief).
Er erwirbt die Sache in aller Rechtmäßigkeit, selbst dann, wenn der Erbschein gefälscht war.
Juristisches Problem:
Gibt es einen Dieb und wenn es keinen gibt, konnte und kann auch nichts als gestohlen gemeldet werden.
Grüße