23.07.2017, 13:10
Moin,
es ist doch recht simpel..... wenn du die Zulassungsbescheinigung 2 ( Fzg Brief ) hast, dann kannst du den Nachweis über dein Eigentum auch erbringen. Diese ist nämlich entscheidend!
Hast du diese?
https://www.mobiliter.eu/zulassungsbesch...erschiede/
es ist doch recht simpel..... wenn du die Zulassungsbescheinigung 2 ( Fzg Brief ) hast, dann kannst du den Nachweis über dein Eigentum auch erbringen. Diese ist nämlich entscheidend!
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Peter/Hamburg Nr.12