23.07.2017, 12:43
Einfach ausgedrückt: Einem Eigentümer gehört der Wagen. Der Besitzer hat Zugriff auf den Wagen (Gewahrsam). Z.B. Ist im Falle einer Autovermietung diese der Eigentümer, der Mieter, sprich Fahrer, in diesem Zeitraum der Besitzer.
Viele Grüße, Tobi