23.07.2017, 12:01
Hallo
wie konnte der Wagen denn angemeldet werden, wenn er unter der VIN schon lange bei den
Behörden als abhanden gekommen gemeldet wurde.
Da müsste der neue Besitzer doch einen neuen Brief beantragt haben. Den gibt es meines Wissens
nur wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Und da diese beantragte Unbedenklichkeitsbescheinigung prüft ob der Wagen in dubiose Geschäfte verwickelt oder auch gestohlen gemeldet ist, so hätte die Anmeldung da schon nicht geklappt.
Es sei den die Behörden agieren nicht über die gesamten Bundesländer oder der Zeitraum ist zu lang.
Oder der neue Besitzer hatte auch noch den Brief gehabt, was ich nicht annehme . Der hätte ja dann mit in der Halle beim Wagen gelegen was nicht zu empfehlen wäre.
Gab es denn schon mal Kontakt zum derzeitigem Besitzer ?
Gruß Wolfgang
wie konnte der Wagen denn angemeldet werden, wenn er unter der VIN schon lange bei den
Behörden als abhanden gekommen gemeldet wurde.
Da müsste der neue Besitzer doch einen neuen Brief beantragt haben. Den gibt es meines Wissens
nur wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Und da diese beantragte Unbedenklichkeitsbescheinigung prüft ob der Wagen in dubiose Geschäfte verwickelt oder auch gestohlen gemeldet ist, so hätte die Anmeldung da schon nicht geklappt.
Es sei den die Behörden agieren nicht über die gesamten Bundesländer oder der Zeitraum ist zu lang.
Oder der neue Besitzer hatte auch noch den Brief gehabt, was ich nicht annehme . Der hätte ja dann mit in der Halle beim Wagen gelegen was nicht zu empfehlen wäre.
Gab es denn schon mal Kontakt zum derzeitigem Besitzer ?
Gruß Wolfgang
: C4 84 - 89 Gauge Cluster Doc,,