12.07.2017, 12:00
Hallo
Erstmal vielen Dank allen die mir hier geschrieben haben.
Ich habe heute mit Zulassungsstelle München und mit dem TÜV gesprochen.
Das mit Paragraph 23 für die H Zulassung ist ja klar.
Aber laut den Aussagen der Behörde München muss ich weil er 24 Jahre stillgelegt war den großen TÜV fahren, auch obwohl ich den Fahrzeugbrief noch habe.
Aber und jetzt kommt es sie wissen es nicht zu 100%
Ich habe die dann gefragt wer weiß es denn dann genau, sie sagten mir das es wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Seihs drum, ich restauriere die Corvette erstmal fertig dann fahr ich nach Augsburg und mach da den TÜV.
Ist angeblich nicht so kompliziert wie in München.
Es grüßt der Mike
Erstmal vielen Dank allen die mir hier geschrieben haben.
Ich habe heute mit Zulassungsstelle München und mit dem TÜV gesprochen.
Das mit Paragraph 23 für die H Zulassung ist ja klar.
Aber laut den Aussagen der Behörde München muss ich weil er 24 Jahre stillgelegt war den großen TÜV fahren, auch obwohl ich den Fahrzeugbrief noch habe.
Aber und jetzt kommt es sie wissen es nicht zu 100%
Ich habe die dann gefragt wer weiß es denn dann genau, sie sagten mir das es wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Seihs drum, ich restauriere die Corvette erstmal fertig dann fahr ich nach Augsburg und mach da den TÜV.
Ist angeblich nicht so kompliziert wie in München.
Es grüßt der Mike
Nur die Stingray