12.07.2017, 00:00
So Mike,
jetzt wird's klarer.
§44 der FZV legt die 7 Jahre fest.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__44.html
Da kommst Du wohl nicht um §21 STVZO herum, aber deshalb ist es ja nicht unmöglich, nur halt etwas aufwendiger.
Ich drück dir die Daumen, dass es reibungslos abläuft.
jetzt wird's klarer.
§44 der FZV legt die 7 Jahre fest.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__44.html
Da kommst Du wohl nicht um §21 STVZO herum, aber deshalb ist es ja nicht unmöglich, nur halt etwas aufwendiger.
Ich drück dir die Daumen, dass es reibungslos abläuft.