11.07.2017, 20:50
ok
na abgeschnitten ist da nix am Fahrzeugbrief.
danke für den link
hab jetzt gelesen das wenn das fahrzeug länger als 7 jahre abgemeldet ist.
Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte „Vollabnahme“ durchführen lassen (§ 23 StVZO)
danke nochmal
na abgeschnitten ist da nix am Fahrzeugbrief.
danke für den link
hab jetzt gelesen das wenn das fahrzeug länger als 7 jahre abgemeldet ist.
Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte „Vollabnahme“ durchführen lassen (§ 23 StVZO)
danke nochmal
Nur die Stingray