01.06.2017, 20:31
Zitat:Original von BAD BOY 2015
Wenn ich das richtig verstehe hast du ein Gutachten für die Spurplatten aber KEINE Eintragung im Kfz Schein.
Gutachten alleine hilft dir gar nix, muß eingetragen werden.
Gruß
Hallo ???,
nein, hast Du nicht richtig verstanden und mir ist schon klar, dass das SCC Gutachten alleine nichts bringt (bis auf die Tatsache, dass dort die Daten drin sind die der TÜV sehen will/braucht um diese einzutragen).
Ich bin also mit dem SCC Gutachten der Spurplatten und den montierten Spurplatten beim TÜV vorgeritten.
Meinte mit Gutachten das TÜV Gutachten/Abnahme der Spurplatten - beim TÜV wurde dann auch die Freigängigkeit der originalen (18/19") Felgen mit den Spurplatten geprüft.
Im TÜV Gutachten/Abnahme steht aber drin, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht gemacht werden muss.
Hoffe das war nun verständlicher.
Gruß
Lars
Myron E. Scott - Namensgeber der Corvette
1953 bei der Suche nach einem Namen für GMs neuen Sportwagen schlug
Scott "Corvette" (gefunden beim blättern in einem Wörterbuch) vor.
Er wurde 91.
1953 bei der Suche nach einem Namen für GMs neuen Sportwagen schlug
Scott "Corvette" (gefunden beim blättern in einem Wörterbuch) vor.
Er wurde 91.