16.04.2017, 12:00
Zitat:Original von Seapilot
Da ich mich wegen meines Expeditionstruck nicht nur im Corvetteforum rumtreibe sonder auch in Foren mit dem Thema Weltreisen mit diesen Fahrzeugen, hier mal eine Information die relevant sein könnte.
Wir ein in D zugelassenes Fahrzeug für mehr als 3 Jahre außerhalb der EU verbracht, muss es bei Wiedereinführung in die EU verzollt werden. Selbst wenn es ununterbrochen in D zugelassen war. Wenn die Corvette also durch die US Zulassung quasi im Ausland war könnte Zoll anfallen.
Knut
Knut,
dieses Fahrzeug wurde vermutlich in Deutschland und der EU bewegt und ist in Deutschland zugelassen und hat einen deutschen Brief.
Entscheidend ist, was im Brief steht! Dort ist von der ersten Zulassungsstelle aufgrund des Verzollungsnachweises (so war es bei meiner C5,Z06, die von einem Amerikaner eingeführt wurde) sicherlich vermerkt, wann das Fahrzeug importiert wurde und es erstmalig weiter veräußert werden darf.
Falls in diesen Fahrzeugpapieren gar nichts mehr steht, da es bereits mehrere Besitzer in Deutschland hatte, dann kann man das Fahrzeug einfach auf den Käufer ummelden.
Im Zweifel mit einer Briefkopie zu der eigenen Zulassungsstelle gehen und es vorher klären, so wie ich es (auch wegen der ganzen Sondereintragungen/Genehmigungen, die ebenfalls auf den neuen Besitzer übertragen/eingetragen werden müssen) auch gemacht habe.
Gruß
Friedel
18. Intern. Corvette-Club Pfingsttreffen vom 06.06.-09.06.2025 in Suhl.