16.04.2017, 10:10
Da ich mich wegen meines Expeditionstruck nicht nur im Corvetteforum rumtreibe sonder auch in Foren mit dem Thema Weltreisen mit diesen Fahrzeugen, hier mal eine Information die relevant sein könnte.
Wir ein in D zugelassenes Fahrzeug für mehr als 3 Jahre außerhalb der EU verbracht, muss es bei Wiedereinführung in die EU verzollt werden. Selbst wenn es ununterbrochen in D zugelassen war. Wenn die Corvette also durch die US Zulassung quasi im Ausland war könnte Zoll anfallen.
Knut
Wir ein in D zugelassenes Fahrzeug für mehr als 3 Jahre außerhalb der EU verbracht, muss es bei Wiedereinführung in die EU verzollt werden. Selbst wenn es ununterbrochen in D zugelassen war. Wenn die Corvette also durch die US Zulassung quasi im Ausland war könnte Zoll anfallen.
Knut