05.03.2017, 17:30
Erste Rückmeldung, die ich von KnowMotive erhalten habe lautet, dass das COC-Papier nach eingehender Prüfung in Ordnung sei und die Typgenehmigung nicht von einem anderen Modelljahr übernommen werde könne, z.B. in Form eines neuen COC-Papiers. Ich lasse aber noch nicht locker, da bei meiner Typgenehmigung die Messung ja nicht gemäß der anzuwendenden Richtlinie korrekt durchgeführt wurde. Ich habe nun noch einmal auf diesen Umstand nebst Richtlinie verwiesen und eine Herstellerbescheinigung mit den Werten 94db bei 3.750 U/min angefragt. Ferner habe ich auch darauf hingewiesen, dass man mit dieser Bescheinigung laut TÜV völlig ohne Probleme eine Änderungsabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere durchführen könnte. Mal schauen ob sich die Beharrlichkeit auszahlt...