04.02.2017, 18:42
Zitat:Original von FJRDie höhere dB Zahl kann Dein Wagen nicht erreichen weil er in dem Baujahr nicht mit Klappenauspuff in EU homologiert wurde.
In erster Linie zählt mal, dass es den TÜVler als auch mich interessiert. Also wird jetzt vorrangig mal die Neugierde beider befriedigt. Ob man was machen kann oder nicht, das wird sich dann zeigen. Unterm Strich kann ich ja potentiell nur gewinnen und nichts verlieren. Ich versuche, die Dinge immer mit Logik und Analyse zu betrachten und dann auch entsprechend zu argumentieren. Daher sehe ich es wegen der derzeit verfügbaren Fakten so, dass in meinen Fahrzeugpapieren zunächst einmal nichts nachvollziehbar korrekt scheint. Weder die db-Zahl, noch die Nenndrehzahl. Da aber Typ, Variante, Version und Prüfnorm 100% mit Deinem Dokument übereinstimmen, erscheint es mir sehr logisch mit dem TÜVler darüber reden zu wollen, zumal wenn der TÜVler selbst großes Interesse am Thema bekundet. Aktuell glaube ich auch noch nicht, dass es zwischen 2009 und 2012 Unterschiede gibt, dann müsste m.E. auch die Prüfnorm eine andere sein (bei unseren Fahrzeugthemen, wie z.B. Brandnormen für Materialien ist das auf jeden Fall so). Es ist aber konstant die 70/157/EEC*1999/101/EC.
Die erste Homologation mit Klappenauspuff war 2009.
Wenn Du ein 2009er Baujahr mit original ab Werk verbauter Klappenanlage hast,hast Du ein gutes Argument!
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