04.02.2017, 15:23
@ALLE:
Ein interessantes Thema... Wenn eine europäische Betriebserlaubnis z. B. Geräuschwerte für ein bestimmtes Fahrzeugmodell festlegt, dann müssen diese Werte meines Erachtens auch in die deutsche Zulassungbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) übernommen werden.
@FJR:
Ist dies nicht der Fall, stellt sich die Frage, warum das so ist. Das kann dir, Franz, dein Bekannter beim TÜV sicher erläutern.
Ändern kann er diese Werte nicht. Ich denke, das kann allenfalls das Straßenverkehrsamt bzw. die Zulassungsstelle nach Vorlage einer entsprechenden EU-Bescheinigung.
@ALLE:
Warum ist das so wichtig? Beispiel: Wenn ein Fahrzeug in einer Vekehrskontrolle einen Geräuschpegel von z. B. 96 dB bei 3750 U/min auf einem ungeeichten "provisorischen" Prüfgerät erreicht (ich nenne es mal so) und in den Fahrzeugpapieren als höchster Wert (hier Standgeräusch) z. B. 90 db steht, könnte der kontrollierende Beamte im Rahmen seiner pflichtgemäßen und hoffentlich fehlerfreien Ermessensausübung zu dem Schluss kommen, hier eine weitere "genaue" Überprüfung anordnen zu müssen. Stünde gleich der EU-Wert 94 dB in den Papieren, halte ich bei einem Messergebnis von 96 dB eine weitere Überprüfung in Anbetracht der offenbar üblicherweise zugestandenen Messtoleranz von 5 dB für eher unwahrscheinlich. Diese Toleranz finde ich übrigens sehr "kundenfreundlich" und das sollte besonders denjenigen zu denken geben, die hier Polizeibeamte gelegentlich als Kasper oder sonstwas bezeichnen.
Insgesamt halte ich es für vorteilhaft, wenn so ein Fehler in den deutschen Papieren, der z. B. in einer Kontrolle zu Lasten des Fahrzeughalters gehen könnte, möglichst umgehend korrigiert wird.
Möglicherweise besteht soger ein Berichtigungsanspruch gegen die Zulassungsbehörde, wenn EU-Werte nicht oder falsch übernommen bzw. eingetragen wurden. Dann müsste diese Änderung wohl kostenlos durchgeführt werden.
Merkwürdig bleibt der Umstand, dass im "EC Certificate of Conformity" meiner C6 genau die Werte 90/3750/75 stehen. Warum hat Werner in seiner Liste für die Version AAAA/AAAAACBAA eigentlich andere Werte? (94/3750/75) Das verstehe ich nicht. Dafür muss es doch eine Erklärung geben.....
Viele nette, vette Grüße
Peter
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>>Ein Leben ohne Corvette ist möglich, aber sinnlos<< (Frei nach Loriot und seinem Mops)
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Ein interessantes Thema... Wenn eine europäische Betriebserlaubnis z. B. Geräuschwerte für ein bestimmtes Fahrzeugmodell festlegt, dann müssen diese Werte meines Erachtens auch in die deutsche Zulassungbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) übernommen werden.
@FJR:
Ist dies nicht der Fall, stellt sich die Frage, warum das so ist. Das kann dir, Franz, dein Bekannter beim TÜV sicher erläutern.
Ändern kann er diese Werte nicht. Ich denke, das kann allenfalls das Straßenverkehrsamt bzw. die Zulassungsstelle nach Vorlage einer entsprechenden EU-Bescheinigung.
@ALLE:
Warum ist das so wichtig? Beispiel: Wenn ein Fahrzeug in einer Vekehrskontrolle einen Geräuschpegel von z. B. 96 dB bei 3750 U/min auf einem ungeeichten "provisorischen" Prüfgerät erreicht (ich nenne es mal so) und in den Fahrzeugpapieren als höchster Wert (hier Standgeräusch) z. B. 90 db steht, könnte der kontrollierende Beamte im Rahmen seiner pflichtgemäßen und hoffentlich fehlerfreien Ermessensausübung zu dem Schluss kommen, hier eine weitere "genaue" Überprüfung anordnen zu müssen. Stünde gleich der EU-Wert 94 dB in den Papieren, halte ich bei einem Messergebnis von 96 dB eine weitere Überprüfung in Anbetracht der offenbar üblicherweise zugestandenen Messtoleranz von 5 dB für eher unwahrscheinlich. Diese Toleranz finde ich übrigens sehr "kundenfreundlich" und das sollte besonders denjenigen zu denken geben, die hier Polizeibeamte gelegentlich als Kasper oder sonstwas bezeichnen.
Insgesamt halte ich es für vorteilhaft, wenn so ein Fehler in den deutschen Papieren, der z. B. in einer Kontrolle zu Lasten des Fahrzeughalters gehen könnte, möglichst umgehend korrigiert wird.
Möglicherweise besteht soger ein Berichtigungsanspruch gegen die Zulassungsbehörde, wenn EU-Werte nicht oder falsch übernommen bzw. eingetragen wurden. Dann müsste diese Änderung wohl kostenlos durchgeführt werden.
Merkwürdig bleibt der Umstand, dass im "EC Certificate of Conformity" meiner C6 genau die Werte 90/3750/75 stehen. Warum hat Werner in seiner Liste für die Version AAAA/AAAAACBAA eigentlich andere Werte? (94/3750/75) Das verstehe ich nicht. Dafür muss es doch eine Erklärung geben.....
Viele nette, vette Grüße
Peter
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>>Ein Leben ohne Corvette ist möglich, aber sinnlos<< (Frei nach Loriot und seinem Mops)
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