01.01.2017, 18:58
Hallo,
An erster Stelle möchte ich Euch allen ein gutes, erfolgreiches und unfallfreies Jahr wünschen.
Bei diesem Reifenthema werden meines Erachtens zwei unterschiedliche Dinge zusammengeworfen.
Es gibt die EU Kennzeichnungspflicht für Reifen.
Laut Bundesumweltamt gilt Folgendes:
"Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben Ende 2009 die EU-Reifenkennzeichnungsverordnung erlassen.
Die Kennzeichnung umfasst Rollgeräusch, Nasshaftungseigenschaften und Kraftstoffeffizienz und gilt ab November 2012. Gemäß der Verordnung müssen die Hersteller entsprechende Informationen bei den Verkaufsstellen und im Werbematerial angeben."
Von dieser Verordnung sind meines Erachtens Reifen für Fahrzeuge vor 1.10.1990 Erstzulassung ausgenommen.
Des Weiteren gibt es das ECE Kennzeichen (E-Kennzeichen) für genehmigungspflichtige Bauteile an Kraftfahrzeugen
Dies ist ein e mit einer Ziffer in einem Kreis. Dies muss auf Reifen vorhanden sein die ab dem 1.10.1998 produziert sind und hat nichts mit der Erstzulassung des KFZ zu tun.
Fazit das E-Kennzeichen muss auf einem Reifen vorhanden sein, während die EU Kennzeichnungspflicht nicht für Reifen gilt die für KFZ vor 1.10.1990 bestimmt sind.
Bitte korrigiert mich falls ich hier falsch liege.
Viele Grüße Euer Korinthenk...
Peter
An erster Stelle möchte ich Euch allen ein gutes, erfolgreiches und unfallfreies Jahr wünschen.
Bei diesem Reifenthema werden meines Erachtens zwei unterschiedliche Dinge zusammengeworfen.
Es gibt die EU Kennzeichnungspflicht für Reifen.
Laut Bundesumweltamt gilt Folgendes:
"Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben Ende 2009 die EU-Reifenkennzeichnungsverordnung erlassen.
Die Kennzeichnung umfasst Rollgeräusch, Nasshaftungseigenschaften und Kraftstoffeffizienz und gilt ab November 2012. Gemäß der Verordnung müssen die Hersteller entsprechende Informationen bei den Verkaufsstellen und im Werbematerial angeben."
Von dieser Verordnung sind meines Erachtens Reifen für Fahrzeuge vor 1.10.1990 Erstzulassung ausgenommen.
Des Weiteren gibt es das ECE Kennzeichen (E-Kennzeichen) für genehmigungspflichtige Bauteile an Kraftfahrzeugen
Dies ist ein e mit einer Ziffer in einem Kreis. Dies muss auf Reifen vorhanden sein die ab dem 1.10.1998 produziert sind und hat nichts mit der Erstzulassung des KFZ zu tun.
Fazit das E-Kennzeichen muss auf einem Reifen vorhanden sein, während die EU Kennzeichnungspflicht nicht für Reifen gilt die für KFZ vor 1.10.1990 bestimmt sind.
Bitte korrigiert mich falls ich hier falsch liege.
Viele Grüße Euer Korinthenk...
Peter
Mitglied beim CFK https://www.corvettefreunde-kurpfalz.de