09.12.2016, 13:56
Hallo,
da ich die ganze Sache in mehreren Telefonaten mit verfolgt und begleitet habe, mal meinen Senf dazu:
Die Werkstatt hat hier eindeutig einen Fehler gemacht.
Sie hätte vor Beginn der Wartung oder Reperatur bzw Rückrufaktion das Fahrzeug prüfen müssen.
Anhand der VIN, des Fahrzeugs vor Ort (optische Kontrolle) und dem Sticker mit allen Optionscodes im Handschuhfach kann man eindeutig feststellen, dass Optionen und Fahrzeug vor Ort nicht zusammen passen.
An dieser Stelle hätte man die Rückrufaktion beenden und ablehnen müssen.
Damit wäre dm Kunden kein Schaden entstanden und das Auto bleibt wie es ist.
Stattdessen wurde eine Anleitung für eine Rückrufaktion für ein Automatikfahrzeug abgearbeitet.
Diese ist nämlich unterschiedlich und unterscheidet sich vom Schalter.
Dabei ist dann auch die Software überspielt worden.
Auch an dieser Stelle hätte man vor Überspielung der Software noch abbrechen können, wenn man nämlich die Anleitung in der Hand hält und feststellt, dass Anleitung nicht zum Fahrzeug passt.
Ist auch nicht erfolgt.
Als letzte Versicherung hätte man ggf. noch die original Software sichern können. Hat auch keiner gemacht.
Daher liegt meiner Meinung nach ganz klar die Verantwortung bei der Werkstatt.
Ich muß mir vor Antritt der Arbeiten ein Bild vom Fahrzeug machen und vergleichen ob Fahrzeug und Papiere zueinander passen.
da ich die ganze Sache in mehreren Telefonaten mit verfolgt und begleitet habe, mal meinen Senf dazu:
Die Werkstatt hat hier eindeutig einen Fehler gemacht.
Sie hätte vor Beginn der Wartung oder Reperatur bzw Rückrufaktion das Fahrzeug prüfen müssen.
Anhand der VIN, des Fahrzeugs vor Ort (optische Kontrolle) und dem Sticker mit allen Optionscodes im Handschuhfach kann man eindeutig feststellen, dass Optionen und Fahrzeug vor Ort nicht zusammen passen.
An dieser Stelle hätte man die Rückrufaktion beenden und ablehnen müssen.
Damit wäre dm Kunden kein Schaden entstanden und das Auto bleibt wie es ist.
Stattdessen wurde eine Anleitung für eine Rückrufaktion für ein Automatikfahrzeug abgearbeitet.
Diese ist nämlich unterschiedlich und unterscheidet sich vom Schalter.
Dabei ist dann auch die Software überspielt worden.
Auch an dieser Stelle hätte man vor Überspielung der Software noch abbrechen können, wenn man nämlich die Anleitung in der Hand hält und feststellt, dass Anleitung nicht zum Fahrzeug passt.
Ist auch nicht erfolgt.
Als letzte Versicherung hätte man ggf. noch die original Software sichern können. Hat auch keiner gemacht.
Daher liegt meiner Meinung nach ganz klar die Verantwortung bei der Werkstatt.
Ich muß mir vor Antritt der Arbeiten ein Bild vom Fahrzeug machen und vergleichen ob Fahrzeug und Papiere zueinander passen.