30.11.2016, 12:38
Ist doch garnicht verkehrt! Selbst wenn es im schlimmsten Fall ein gut reparierter Unfallschaden ist, den man nicht mehr sieht, dann hast du ein super Argument bei der Preisverhandlung. Nämlich, dass du dir die Mühe der Anreise gemacht hast, um festzustellen, dass er als Unfallwagen verkauft werden muss und er nicht so ausgeschrieben wurde. Da kannst du noch was drücken.
Viele Grüße, Tobi