03.10.2016, 16:49
Also wie genau das Vertragsverhältnis ist in dem Fall vermag ich nicht zu sagen. Wenn ich jedoch den Auftrag erteile, dann entsteht ein Vertrag zwischen mir und der Werkstatt. Anders wenn die Versicherung den Auftrag erteilt. Meines Wissens ist das aber nicht der Fall, da es je nur ein Detail meines Versicherungsvertrages ist das ich bestimmte Werkstätten welche der Versicherer mir vorschlägt aufsuchen darf um meinen Schaden reguliert zu bekommen.
Aber das nur meine laienhafte Einschätzung. Ich habe solche Einschränkungen bei meinen Verträgen nie akzeptiert, zumal die Ersparnis nicht erheblich gewesen wäre.
Knut
Aber das nur meine laienhafte Einschätzung. Ich habe solche Einschränkungen bei meinen Verträgen nie akzeptiert, zumal die Ersparnis nicht erheblich gewesen wäre.
Knut