29.09.2016, 10:51
Doch Ralf,
es handelt sich um eine Anhängekupplung die nur mit Stützlast eingetragen wird.
Ein ziehen eines Anhängers ist nicht gestattet und es ist auch keine Anhängelast eingetragen.
Es werden 60kg Stützlast eingetragen ,berechnet aus dem Hebel von Radmitte bis zur Anhängerkupplung.Mit einbezogen bei der Messung wurde auch die fehlende Leuchtweitenregulierung.
Diese ist bis 60 KG nicht erforderlich.
es handelt sich um eine Anhängekupplung die nur mit Stützlast eingetragen wird.
Ein ziehen eines Anhängers ist nicht gestattet und es ist auch keine Anhängelast eingetragen.
Es werden 60kg Stützlast eingetragen ,berechnet aus dem Hebel von Radmitte bis zur Anhängerkupplung.Mit einbezogen bei der Messung wurde auch die fehlende Leuchtweitenregulierung.
Diese ist bis 60 KG nicht erforderlich.
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