09.09.2004, 12:33
Hi Leute,
die Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten des "Roten Kennzeichen" 06 also Gewerblich ist wie von Sandro Beschrieben nicht ganz vollständig.
Gemäß § 28 STVO Abs. 1 fallen unter den Begriff "Probefahrten" auch " Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführen in der Öffentlichkeit" was immer das auch heißen mag.
Die Sonntagskaffeefahrt ist möglich, bedarf aber einer wohlüberlegten Begründung in einer evtl. Verkehrskontolle.
die Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten des "Roten Kennzeichen" 06 also Gewerblich ist wie von Sandro Beschrieben nicht ganz vollständig.
Gemäß § 28 STVO Abs. 1 fallen unter den Begriff "Probefahrten" auch " Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführen in der Öffentlichkeit" was immer das auch heißen mag.
Die Sonntagskaffeefahrt ist möglich, bedarf aber einer wohlüberlegten Begründung in einer evtl. Verkehrskontolle.
Have a nice time
So long
Mike 05
So long
Mike 05