12.04.2016, 18:13
Ich habe soeben mit dem örtlichen TÜV telefoniert. Man kann aus Sicht des TÜV jeden im Zubehörmarkt angebotenen Reifendrucksensor einbauen, wenn er laut Hersteller des Sensors für das jeweilige Fahrzeug geeignet ist.
Diese Eignung für ein bestimmtes Fahrzeugmodell kann der Hersteller selbst auf einem Beipackzettel bestätigen. Eine Zulassung des Reifendrucksensors vom TÜV oder vergleichbaren Institutionen ist nicht erforderlich.
Bei der TÜV-Abnahme im Rahmen der HU werden vorhandene Reifendrucksensoren auf Funktion geprüft. Eventuelle Fehlermeldungen defekter Sensoren führen zu einem Mängelbericht. Der Typ des verbauten Sensors wird nicht geprüft.
O-Ton: Wir prüfen doch nicht die Herkunft jedes Sensors oder Gebers in ihrem Auto.
Wenn ein Sensor in einem bestimmten Fahrzeug nicht funktioniert, obwohl er für dieses Fahrzeug angeboten wird, liegt ein ganz normaler Reklamations-/Gewährleistungsfall zwischen Fahrzeugeigentümer und Sensorhersteller bzw. Verkäufer vor.
Übrigens meinte der sehr freundliche TÜV-Mitarbeiter, dass ihn heute(!) schon ein weiterer Corvette-Fahrer angerufen habe und es ging auch um RDKS. Wer war das??? Das Thema scheint die Gemüter intensiv zu beschäftigen.
Für mich ist der Fall jetzt klar und das Thema RDKS bzw. die Zulassungsfrage der Sensoren erledigt. Siehe auch meine obigen Beiträge mit diversen Links.
Viele nette, vette Grüße
Peter
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>>Ein Leben ohne Corvette ist möglich, aber sinnlos<< (Frei nach Loriot und seinem Mops)
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Diese Eignung für ein bestimmtes Fahrzeugmodell kann der Hersteller selbst auf einem Beipackzettel bestätigen. Eine Zulassung des Reifendrucksensors vom TÜV oder vergleichbaren Institutionen ist nicht erforderlich.
Bei der TÜV-Abnahme im Rahmen der HU werden vorhandene Reifendrucksensoren auf Funktion geprüft. Eventuelle Fehlermeldungen defekter Sensoren führen zu einem Mängelbericht. Der Typ des verbauten Sensors wird nicht geprüft.
O-Ton: Wir prüfen doch nicht die Herkunft jedes Sensors oder Gebers in ihrem Auto.
Wenn ein Sensor in einem bestimmten Fahrzeug nicht funktioniert, obwohl er für dieses Fahrzeug angeboten wird, liegt ein ganz normaler Reklamations-/Gewährleistungsfall zwischen Fahrzeugeigentümer und Sensorhersteller bzw. Verkäufer vor.
Übrigens meinte der sehr freundliche TÜV-Mitarbeiter, dass ihn heute(!) schon ein weiterer Corvette-Fahrer angerufen habe und es ging auch um RDKS. Wer war das??? Das Thema scheint die Gemüter intensiv zu beschäftigen.
Für mich ist der Fall jetzt klar und das Thema RDKS bzw. die Zulassungsfrage der Sensoren erledigt. Siehe auch meine obigen Beiträge mit diversen Links.
Viele nette, vette Grüße
Peter
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