13.03.2016, 17:45
+Weil es zum Thema paßt und einige Unkenntnis bzw. UNklarheiten bestehen.
Jawoll, um ein Fahrzeug mit deutschen Kurzzeitkennzeichen zu bewegen muß man die Papiere vorzeigen können. Allerdings begnügen sich die Ämter sogar mit einer WhattsApp-Kopie.
Hat das Auto keine gültige HU kannst du trotzdem die KKZ bekommen, allerdings darfst du dann damit nur zum TÜV (also HU) und zur Werkstatt und höchstens einen Bezirk ( Zulassungsbezirk) überschreiten.
Kriegt er auf der TÜV-Fahrt zwei Jahre, fällt die Beschränkung weg und man kann die weiteren Tage nutzen.
Man kann auch bei KKZ welche mit grüner Karte kriegen und damit Fahrzeuge über Deutschland hinaus bewegen.
Fremder TÜV gilt hier grundsätzlich NICHT!
Noch Fragen
Jawoll, um ein Fahrzeug mit deutschen Kurzzeitkennzeichen zu bewegen muß man die Papiere vorzeigen können. Allerdings begnügen sich die Ämter sogar mit einer WhattsApp-Kopie.
Hat das Auto keine gültige HU kannst du trotzdem die KKZ bekommen, allerdings darfst du dann damit nur zum TÜV (also HU) und zur Werkstatt und höchstens einen Bezirk ( Zulassungsbezirk) überschreiten.
Kriegt er auf der TÜV-Fahrt zwei Jahre, fällt die Beschränkung weg und man kann die weiteren Tage nutzen.
Man kann auch bei KKZ welche mit grüner Karte kriegen und damit Fahrzeuge über Deutschland hinaus bewegen.
Fremder TÜV gilt hier grundsätzlich NICHT!
Noch Fragen