05.03.2016, 19:33
Hallo Uwe,
war bei mir etwas anders. Habe mein Fzg, vorübergehend stillgelegt, macht man eigentlich immer
außer man verschrottet das Fzg.
Ich bekam die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge und die zuviel gezahlte Kfz-Steuer wieder zurück.
Beim Wiederzulassen brauchte ich eine neue Nummer der Versicherung (früher Versicherungsdoppelkarte) von der Versicherung bei der ich das Fzg versichern möchte.
Gruß Hermann
war bei mir etwas anders. Habe mein Fzg, vorübergehend stillgelegt, macht man eigentlich immer
außer man verschrottet das Fzg.
Ich bekam die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge und die zuviel gezahlte Kfz-Steuer wieder zurück.
Beim Wiederzulassen brauchte ich eine neue Nummer der Versicherung (früher Versicherungsdoppelkarte) von der Versicherung bei der ich das Fzg versichern möchte.
Gruß Hermann