24.01.2016, 19:26
Geltungsbereich des EU-Reifenlabels
gilt für
• PKW Reifen
• LKW Reifen
• Transporterreifen
gilt nicht für
• Motorradreifen
• Runderneuerte Reifen
• Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
• Notreifen des Typs T
• Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
• Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser d 254 mm (10Ý) oder e 635 mm (25Ý)
• Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.
Siehe EU Verordnung Nr. 1222/2009.
Ich würde einen anderen Prüfer aufsuchen.
Gruß
Matthias
gilt für
• PKW Reifen
• LKW Reifen
• Transporterreifen
gilt nicht für
• Motorradreifen
• Runderneuerte Reifen
• Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
• Notreifen des Typs T
• Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
• Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser d 254 mm (10Ý) oder e 635 mm (25Ý)
• Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.
Siehe EU Verordnung Nr. 1222/2009.
Ich würde einen anderen Prüfer aufsuchen.
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin