19.06.2002, 11:46
Bin mit Ansgar, mündliche Vereinbarungen bezüglich Autokauf mit einem Händler sind bindend. Dies mußte eine Kollegin schmerzlich (für ihren Geldbeutel) feststellen. Der kam von Hamburg angereist und das Auto war eine Tag vorher an jemand anderen verkauft. Die Sache ging vor Gericht und Sie mußte ordentlich draufzahlen.
Frederik
Frederik