07.12.2015, 04:43
Seitenmarkierungsleuchten sind erlaubt. Bei Fahrzeugen über 6 m Länge sind sie Pflicht, bei kürzeren Fahrzeugen dürfen sie leuchten, allerdings nur in orange. Sie dürfen ausnahmsweise hinten rot leuchten, wenn sie mit den Rückleuchten in einem zusammenhängenden Gehäuse untergebracht sind.
Gruß, Midnight-Cruiser