07.12.2015, 00:09
Zitat:Original von Corvette.ZR1
Zitat:Die Seitenmakierungsleuchten (vorne gelb und hinten rot) sind in Deutschland nicht zulässig.
Bei mir war mal eine Glühbirne defekt von den gelben / roten Markierungsleuchten.
Der Prüfer hat dann das bemängelt, und ich musste eine neue Glühbirne einbauen.
In den 17 Jahren, die ich beide C4 fahre, waren schon immer alle Glühlampen
die ab Werk eingebaut sind funktionsfähig.
Ein Problem hatte ich noch nie
damit bei der Abnahme.
Gruß
Raimund
Der Prüfer ist mir sympatisch. ;-) Aber wenn man es wirklich streng genommen sieht, dann ist es nicht erlaubt. Ich habe mal aus Spaß beim TÜV angefragt ob er mir das Ganze eintragen kann (und der ist eigentlich schon locker drauf) Als er dann sah, das vorne Seitenblinker und Seitenmakierungsleuchten in einem Bauteil sind winkte er ab. Von den roten SML hinten ganz zu schweigen.
Bei meiner ersten Polizeikontolle nachts mit der Vette haben die Beamten nichts gesagt. Ist also nicht so einfach das Ganze...
Gruß Stefan