06.12.2015, 16:18
Zitat:Original von Warrior90Die Frage kann ich dir beantworten: weil rote Seitenmarkierungsleuchten laut StVZO nicht zulässig sind. Deshalb braucht es auch kein explizites Verbot (weil ist ja schon Gesetz), sondern du bräuchtest eine Sondergenehmigung für den Betrieb, sprich Eintragung. Und für gelbe Seitenmarkierungsleuchten ist die Corvette zu kurz, also bräuchte man auch hier eine Ausnahme. Hat es verschiedentlich gegeben, z.B. hat meine solche Eintragungen und deshalb auch bestückte Sidemarker.
Da hast du recht, es ist im Fahrzeugschein nichts eingetragen, es steht allerdings auch nicht, das diese ausser Funktion sein müssen. Diese wären ja Original ab Werk an.
Mir fällt immer mehr auf, das moderne Auto teilweise auch diese Seitlichen Beleuchtungen an haben (wie z.B Camaro, Volvo, Dodge und ich glaube BMW auch schon gesehen zu haben). Da frag ich mich schon, warum wir diese nicht nutzen dürfen, aber andere schon...
Da das Glas breits rot bzw. gelb ist, brauchst du nur klare Birnen.
Viele Grüße, Mirko