13.10.2015, 21:20
Zitat:Er hat Einspruch eingelegt und erklärt er wisse nicht wer an diesem Tag das Fahrzeug gefahren hat . Das hat Ihm nichts genützt er mußte zahlen . Wenn er nicht gezahlt hätte wäre es zu einer Verhandlung gekommen
Klar wäre es zu einer Verhandlung gekommen, das ist ja auch die normale Folge beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid!
Oder hat er gedacht, er muss nur sagen, dass das alles nicht so war und die Behörde zieht den Bescheid zurück?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!