13.10.2015, 17:05
was hier einige total vergessen:
Ein Anwalt hat in erster Linie die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Dies hat zuerst einmal gar nichts mit Charakter zu tun. Natürlich könnte man hier spekulieren, dass man aus charakterlichen Gründen das Mandat ablehnt. Dann hätte dieser Anwalt eigentlich gar keine Arbeit, denn irgendwie etwas Schuld ist auch beim "Unschuldigsten" vorhanden, oder?
Wie sollte ein Anwalt eine Person vertreten, bei der die Schuld feststeht? Dann würde er ja auch nicht versuchen können, das kleinstmögliche Strafmaß für seinen Mandanten herauszuholen.
In meinen Augen muss ein guter Anwalt die Interessen seines Mandanten so gut wie möglich vertreten. Dabei auch gesetzliche Gegebenheiten berücksichtigen. Und das Gesetz ist nun mal nicht immer eindeutig. Auch die Auslegung des Gesetzes ist nicht immer eindeutig. Und wenn ein guter Anwalt unter Einhaltung der Gesetze mit deren richtigen Anwendung und evtl. den Schlußlöchern darin argumentiert, was sollte da charakterlich nicht richtig sein? Gerade wegen der Schwierigkeit der Gesetzestexte und deren Auslegung benötigt man ja einen Anwalt.
(ich beziehe mich hier auch nicht auf Edgar, schließlich kenne ich Ihn nicht.)
Und ja, ich habe auch schon öfters erlebt, dass gerade "heilige" sehr schnell"unheilig" werden, wenn es um Ihren eigenen Geldbeutel oder eigene Vorteile geht. (und dann in der Weihnachtsmesse großzügig in der ersten Reihe einen Schein in den Klingelbeutel vorzeighaft einwerfen, während die ältere Oma zum 250 mal dieses Jahr nur 50 Cent einwirft und die gesamte Messe im Stehen begleitet, weil die Plätze von den "einmal-an-weihnacht-in-die-kirche-geher" besetzt sind.) Das ist das beste Beispiel für "ScheinHeilige"
Werner
Ein Anwalt hat in erster Linie die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Dies hat zuerst einmal gar nichts mit Charakter zu tun. Natürlich könnte man hier spekulieren, dass man aus charakterlichen Gründen das Mandat ablehnt. Dann hätte dieser Anwalt eigentlich gar keine Arbeit, denn irgendwie etwas Schuld ist auch beim "Unschuldigsten" vorhanden, oder?
Wie sollte ein Anwalt eine Person vertreten, bei der die Schuld feststeht? Dann würde er ja auch nicht versuchen können, das kleinstmögliche Strafmaß für seinen Mandanten herauszuholen.
In meinen Augen muss ein guter Anwalt die Interessen seines Mandanten so gut wie möglich vertreten. Dabei auch gesetzliche Gegebenheiten berücksichtigen. Und das Gesetz ist nun mal nicht immer eindeutig. Auch die Auslegung des Gesetzes ist nicht immer eindeutig. Und wenn ein guter Anwalt unter Einhaltung der Gesetze mit deren richtigen Anwendung und evtl. den Schlußlöchern darin argumentiert, was sollte da charakterlich nicht richtig sein? Gerade wegen der Schwierigkeit der Gesetzestexte und deren Auslegung benötigt man ja einen Anwalt.
(ich beziehe mich hier auch nicht auf Edgar, schließlich kenne ich Ihn nicht.)
Und ja, ich habe auch schon öfters erlebt, dass gerade "heilige" sehr schnell"unheilig" werden, wenn es um Ihren eigenen Geldbeutel oder eigene Vorteile geht. (und dann in der Weihnachtsmesse großzügig in der ersten Reihe einen Schein in den Klingelbeutel vorzeighaft einwerfen, während die ältere Oma zum 250 mal dieses Jahr nur 50 Cent einwirft und die gesamte Messe im Stehen begleitet, weil die Plätze von den "einmal-an-weihnacht-in-die-kirche-geher" besetzt sind.) Das ist das beste Beispiel für "ScheinHeilige"
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..