13.10.2015, 15:19
Zitat:Original von Wutzer
Zitat:Original von Maseratimerlin
Boah, was ein rechtstaatlich und durch Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verbrieftes Recht - „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“- mit Charakter zu tun hat, wird wohl auf Ewig Dein Geheimnis bleiben.
Gruß
Edgar
Ja natürlich, man hat einerseits das Recht und sollte auch gerichtlich vorgehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Aber anderseits hat man auch nicht die Pflicht unwahre Aussagen zu machen, nur um seinen eigenen Vorteil zu suchen. Und hier fängt die Frage nach dem Charakter an !
Gruß
Wutzer
So ist es!
Aber ich glaube für Anwälte ist es im Allgemeinen beruflich ganz schlecht einen guten Charakter zu haben...
Wenn man sich schuldig gemacht und sich hat auch noch erwischen lassen, dann sollte man auch keine großen Wellen machen.
Mit was für einer Strafe muß man denn bei diesem Vergehen (zu dicht auffahren) rechnen?
Habe da keine Erfahrung, aber es soll ja Leute geben, denen jeder Punkt zu viel den Lappen kostet.
Mfg. meStefan